Warum benötigt eine Website eine Datenschutzerklärung?
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Warum benötigt eine Website eine Datenschutzerklärung?
Die Antwort lautet recht einfach, weil jede Website personenbezogene Daten erhebt.
Echt? Ich will doch gar keine personenbezogene Daten haben!
Schon technisch bedingt geht es aber nicht anders. Denn vereinfacht gesagt funktioniert das Internet nun einmal so, dass eine IP-Adresse des Nutzers erforderlich ist, um eine Website aufzurufen. Und in den Log-Files einer Website sind gerade diese IP-Adressen, verknüpft mit der genauen Uhrzeit, an welcher der Aufruf stattgefunden hat, gespeichert.
Aber die IP-Adresse sagt mir doch gar nichts über die Person des Nutzers?
Die Datenschutzbehörden und Gerichte gehen denoch davon aus, dass es allein durch die Verknüpfung von Uhrzeit und IP-Adresse ein dem jeweiligen Nutzer genau zugeordnetes personenbezogenes Datum ist. Die wenigsten Personen haben eine statische, also immer diesen zugeordnete IP-Adresse. Die normalen IP-Adressen werden automatisch vom System spätestens nach 24h unterbrochen und neu vergeben. Meist bereits jedesmal, wenn sich der Nutzer mit dem Internet verbindet. Somit können Sie bei der Eingabe einer IP-Adresse oft nur feststellen, welcher Provider genutzt wurde und woher ungefähr der Nutzer kam. Und erst der Provider des Nutzers kann Auskunft darüber geben, wer genau der Anschlussinhber der IP-Adresse zu dem konkreten Zeitpunkt war. Daher ist auch erst die Kombination von IP-Adresse und Uhrzeit ein personenbezogenes Datum. Aber mit genau diesen beiden Informationen, die von jeder Website schon technisch bedingt erhoben werden, ist es nunmal theoretisch (für die Polizei, Gerichte oder eben die Provider) möglich den Personenbezug herzustellen.
Aber ich will doch gar nichts mit diesen Daten anfangen?
Dies ist egal. Denn nach Artikel 13 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat jeder, der personenbezogene Daten erhebt, darüber zu informieren und vor allem dann den Betroffenen auch über seine Rechte zu informieren. Die Liste der zu gebenden Informationen ist recht lang.
Gibt es nicht eine Ausnahme von der Pflicht?
Ja, denn die DSGVO gilt nur für Unternehmen. Wenn Sie also eine rein private Website unterhalten (aber wirklich rein privat und nicht einmal mit Werbuntg für Dritte etc.), dann ist die DSGVO überhaupt nicht anwendbar. So jedenfalls Art. 2 DSGVO, welcher regelt, dass diese Verordnung keine Anwendung findet, auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Soweit also alles klar?
Wenn wir Ihre Website erstellen, dann können Sie zusätzlich die datenschutzrechtliche Prüfung und Erstellung der erforderlichen Datenschutzerklärung durch Rechtsanwalt Matutis beauftragen. Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Warum benötigt eine Website ein Impressum?
Warum benötigt eine Website ein Impressum?
Nach dem Gesetz (§ 5 TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Pflichtinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Wer ist Dienstanbieter?
Diensteanbieter ist jeder der eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (§ 2 Nr. 1 TMG).
Was sind Telemedien?
Telemedien ist ein anderer Begriff für „elektronische Informations- und Kommunikationsdienste“. Hierzu gehören (nahezu) alle Angebote im Internet, also jede Website und jeder SocialMedia-Account, denn dort gibt der Dienstanbieter ja Informationen über sich auf elektronischem Wege (das Internet) preis, es ist somit ein Informationsdienst.
Einschränkung „geschäftsmäßig“
Ohne dieses kleine Wort in dem Gesetzestext, müsste jede noch so private Blogseite, jeder private Instagram-Account ein Impressum besitzen. Das Gesetz will diese Verpflichtung jedoch nur für „geschäftsmäßige“ Telemedien. Nun ist der Begriff „geschäftsmäßig“ nicht gleichzusetzen mit „gewerblich“. Vielmehr liegt ein geschäftsmäßiges handeln bereits vor, wenn die Internetseite oder der Instagram-Account kommerziell ausgestaltet ist, hierzu genügt bereits, dass er sogar nur mittelbar eigene oder fremde Werbung enthält.
Somit ist auch eine Privatperson zu Angabe eines Impressums verpflichtet, wenn sie für Werbebanner oder -anzeigen oder durch sonstige Links und Verweisungen Geld verdient oder aber (selbst ohne dass hier Geld fließt) offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines fremden Unternehmens fördert.
Was sind die Pflichtinformationen?
Auf jeden Fall:
– Vorname und Name
– Anschrift (kein Postfach)
– E-Mail-Adresse
– Telefon-Nummer (oder eine Angabe, wie sonst die unmittelbare Kommunikation mit ihnen möglich ist). Was könnte dies bei Instagram statt einer Telefonnummer wohl noch sein? Es kann übrigens auch eine Fax-Nummer sein, wenn Sie so etwas überhaupt noch besitzen 😊
– Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit von Ihnen eine solche beantragt wurde). <- Bitte nicht mit der normalen Steuernummer oder der persönlichen Steueridentifikationsnummer verwechseln.
Und da wenn auch redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden, bitte auch zugleich den inhaltlich Verantwortlichen nach § 55 Abs. 2 RStV benennen (einfach, indem Sie schreiben, dass Sie das auch sind).
Juristische Personen (also z.B. GmbH, UG, Ltd.) zusätzlich:
– Rechtsform (GmbH, GbR…)
– Rechtlicher Vertreter (z.B. Geschäftsführer)
– Registereintrag, wenn vorhanden
Und dann gibt es noch weitere Pflichtangaben, die nicht für alle gelten, sondern nur für bestimmte Gruppen:
– Berufsspezifische Angaben (Ärzte, Steuerberater, Anwälte etc.)
– Angabe und Verlinkung einer Aufsichtsbehörde Aufsichtsbehörde
– Angaben und Link zur Streitschlichtungsplattform der EU